Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält, hängen von seiner Einstufung in eine Pflegestufe ab. Diese Einstufung wird in der Regel aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen erfolgen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen und Zeitaufwand in der Pflege müssen für die Eingliederung in eine Pflegestufe folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
| Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig | Pflegestufe II: Schwer- pflegebedürftig |
Pflegestufe III: Schwerst- pflegebedürftig |
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| Hilfsbedarf bei den Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege) | mindestens einmal täglich bei zwei Verrichtungen | mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten | täglich rund um die Uhr, auch nachts |
| Hilfsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. | mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche |
| Gesamter Zeitaufwand, den Familienangehörige oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person für die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen benötigt. | 90 Minuten täglich | 180 Minuten täglich | 300 Minuten täglich |
| Davon Zeitaufwand für die Grundpflege | mehr als 45 Minuten täglich | mindestens 120 Minuten täglich | mindestens 240 Minuten
täglich
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Mobiler Pflegedienst Carola Tank Dorfstr.
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