Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um den größeren Bedarf an sozialen Leistungen besonders im Pflegebereich älterer Menschen abzudecken. Ihr Ziel besteht darin, Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung zu belassen. Darüber hinaus soll die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützt werden. Die Pflegeversicherung trat in drei Stufen in Kraft.
Stufe 1
Beitragszahlung seit 1. Januar 1995
Stufe 2
Seit April 1995 Gewährung von Leistungen für die häusliche (ambulante)
Pflege.
Stufe 3
Seit Juli 1996 Gewährung von Leistungen für die stationäre Pflege.
Seit dem 1. Januar 1995 sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Da alle Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, Arbeitgeber, Arbeitsamt und Rentenversichungsträger einzahlen müssen, besteht praktisch für alle Bevölkerungsteile auch Versicherungsschutz.